Barrierefreiheit

Information zur Barrierefreiheit

(Stand: Juni 2025)

Hier informieren wir Sie, wie qards den für Kartenabruf Online das Thema Barrierefreiheit umsetzt.

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere aus § 14 BFSG i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der zugrunde liegenden Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an der EN 301 549 V3.2.1 und den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

1. Anbieterinformationen

qards GmbH

Martin-Luther-Straße 12

66111 Saarbrücken

Telefon: +49 681 9376-0

E-Mail: info@qards-sb.de

Handelsregister: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 10779

Umsatzsteuer-ID: DE 180 870 269

2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Bei unserem digitalen Kartenabruf unter https://karo.qards.de/ können Sie die folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Abruf der aktuellen Kreditkartenabrechnung (bis zu 12 Monaten);
  • Anzeige Noch nicht abgerechneter Umsätze;
  • Soweit verfügbar: Rücküberweisung von Guthaben auf der Kreditkarte veranlassen;
  • Verwaltung des Kartenabruf Online Kennworts sowie der E-Mail-Adresse.

3. Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Registrierung: Soweit Sie eine zur Registrierung berechtigte Kreditkarte haben, können Sie sich auf unserer Seite unter Angabe der Kartennummer den Registrierungsprozess anstoßen. Anschließend müssen Sie die Nutzungsbedingungen bestätigen und erhalten von ihrer Bank auf postalischem Weg die Zugangsdaten.

Login-Bereich: Mit den erhaltenen Zugangsdaten können Sie sich sodann durch Eingabe der Kartennummer und des Passwortes in unser Portal einloggen.

Kartenabruf: Innerhalb des Portals stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Diese sind alle aus dem Hauptmenü heraus erreichbar. Sie können durch Auswahl des jeweiligen Punktes die entsprechenden Leistungen abrufen.

Alternativ können Sie die Kreditkarteninformationen auch bei Ihrer Bank im Online-Banking oder – nach Rücksprache mit Ihrer Bank – auf anderem Wege erhalten.

4. Erfüllung der Anforderungen

Unsere Dienstleistungen erfüllen die einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen gemäß der Rechtsverordnung nach § 3 Absatz 2 BFSG überwiegend.

Einzelne Aspekte sind derzeit noch in der Prüfung und Überarbeitung, erfordern aber aufgrund personeller und struktureller Aufwände entsprechend Zeit.

Der Login-Bereich und das dahinterliegende Portal sind barrierefreie zugänglich und können vollständig mit der Tastatur navigiert werden. Die Informationen haben eine Überschrift. Zudem sind zur besseren Navigierbarkeit Aria Attribute vergeben, die es Nutzern mit Screenreadern und sonstigen Hilfsprogrammen ermöglichen schnell und einfach auf die Inhalte des Login- und Registrierungsbereichs zuzugreifen.

Die bereitgestellten Informationen sind zudem so gestaltet, dass sie leicht wahrnehmbar sind. Das betrifft die Form, die Schriftart, die Größe, die Kontraste und den Abstand zwischen Buchstaben, Zeilen und Absätzen.

Die Bereiche sind zudem mit assistiven Techniken kompatibel. Bei solchen Techniken handelt es sich zum Beispiel um Software zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten.

Die Bewertung der Anforderung an die Barrierefreiheit und deren Umsetzung erfolgte durch uns im Rahmen einer Selbstbewertung.

5. Interne Meldestelle

Noch bestehende Barrieren können Sie uns jederzeit per E-Mail an info@qards-sb.de oder telefonisch unter+49 681 9376-0 melden.

6. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben oder der Ansicht sind, dass die Internetseite Kartenabruf Online nicht barrierefrei zugänglich ist, stehen Ihnen folgende Durchsetzungsverfahren zur Verfügung:

Falls Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß dem BFSG nicht eingehalten werden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde einreichen. Diese Behörde prüft den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anordnen.

Die Marktüberwachungsbehörde ist derzeit noch in Einrichtung, solange können alle Anträge auch an die jeweiligen Bundesländer übermittelt werden. Alternativ kann bereits jetzt die Überwachungsbehörde kontaktiert werden.

Anfragen an diese Stelle werden nach Schaffung der Stelle an diese weitergeleitet.

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 5676970

E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de